Werden geschützte Vogelarten durch den Bau von Windrädern gefährdet, muss der NABU einen Blick auf die Umweltverträglichkeitsprüfung werfen, um zu sehen, ob der Abstand eingehalten wird und entsprechende Horste (Vogelnester) von unter Naturschutz stehenden Vogelarten im Umfeld des geplanten Windrades vorhanden sind. Hier ein Beispiel aus der Gemeinde Horn (Rhein-Hunsrück), wo diese Untersuchungen bei der Planung Übersehen oder nicht berücksichtigt wurden.